Überblick über das Distrikt-Hilfswerk - Distrikt 111 - Süd-Nord
Überblick Distrikt-Hilfswerk
Überblick über das Distrikt-Hilfswerk
Gründung:
Das Lions Hilfswerk Distrikt 111 Süd-Nord e.V. wurde nach Trennung des ursprünglichen Distrikts 111-SW (alt) in die Distrikte 111-SW (neu) und 111-SN (neu) in der Gründungsversammlung vom 28.11.2014 gegründet. Der Distrikt 111-SN ist somit in der Lage, selbst größere Hilfsprojekte durchzuführen und seine Clubs bei deren Hilfsprojekten zu unterstützen.
Vereinsregister:
Eingetragen am 12.02.2015 im Vereinsregister beim AG Mannheim unter der Nummer VR 700854.
Geschäftsjahr:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Satzung:
Grundlage ist die Satzung des Lions Hilfswerk Distrikt 111 Süd-Nord e.V. in der Fassung vom 10.Januar 2023.
Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist in § 3 der Satzung geregelt.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden und durch Zuschüsse des Lions Distrikts 111 Süd-Nord sowie durch Veranstaltungen die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen und von Zuwendungen anderer Personen und Vereinigungen (§ 3 der Satzung).
Steuerliche Verhältnisse:
Eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts liegt vor.
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind gemäß § 10 der Satzung
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- der Beirat
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Vorstand:
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Mitglieder des Vorstands werden auf der ordentlichen Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Zur Vertretung ist gemeinschaftliches Handeln zweier Vorstandsmitglieder erforderlich. Im Innenverhältnis ist die Vertretungsmacht des Vorstands auf das Vereinsvermögen beschränkt.
Der aktuelle Vorstand besteht aus:
Vorsitzender: PDG Werner H. Schwenk (LC Pforzheim-Bertha Benz)
stellv. Vorsitzender: Dr. Rüdiger Schmidt (LC Karlsruhe-Baden)
Schatzmeister: Martin Bäppler (LC Freudenstadt)
Beirat:
Der Beirat besteht nach § 14 der Satzung aus dem amtierenden Distrikt-Governor, dem Immediate Past-Distrikt-Governor und dem 1. Vize-Governor des Distrikts 111-Süd-Nord. Aufgabe des Beirats ist die Überwachung und Beratung des Vorstandes
Der aktuelle Beirat besteht aus:
- DG Claudia Pap
- IPDG Roland Härdtner
- 1.VG Prof. Dr. Martin Storck
Förderung
Bei einem Antrag auf Förderung eines Hilfsprojekts ist grundsätzlich die Zustimmung des amtierenden Distrikt-Governors erforderlich. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Lions Hilfswerk Distrikt 111 Süd-Nord e.V. zu leiten.
Die Förderrichtlinien können auf der Distrikt-Homepage www.lions111sn.de eingesehen werden.
Formulare
Die Antragsformulare auf Zuschuss durch das Lions Hilfswerk Distrikt 111 Süd-Nord e.V. für allgemeine Projekte und für Anträge für Lions Anpfiff Projekte können auf der Distrikt-Homepage www.lions111sn.de heruntergeladen werden.
Die Formulare für die Zuschussanträge wurden neu gestaltet und sind über den PC ausfüllbar.
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